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   OVG Niedersachsen, 20.03.2015 - 5 LA 139/14   

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OVG Niedersachsen, 20.03.2015 - 5 LA 139/14 (https://dejure.org/2015,5215)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.03.2015 - 5 LA 139/14 (https://dejure.org/2015,5215)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. März 2015 - 5 LA 139/14 (https://dejure.org/2015,5215)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2015 - 5 LA 139/14
    In diesen Fällen hat das Bundesverwaltungsgericht ein Absehen von der Rückforderung in der Größenordnung von 30 Prozent des überzahlten Betrages als angemessen angesehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn 25 ff.; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris Rn 19 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist bei im Rahmen der Massenverwaltung erfolgenden Überzahlungen, deren Ursache entweder in einem Fehler des behördlich verwendeten Computersystems oder aber - wie hier - in einem Eingabefehler liegt, ohne ein Hinzutreten verschärfender Umstände - etwa bei einem Unbemerktbleiben des Fehlers auch bei nachfolgenden Kontrollen bzw. Eingaben in das System oder aber über lange Zeit (so in den Fällen BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O.; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O.) - allenfalls von einem ganz geringfügigen Verschulden auf Seiten der Behörde auszugehen, weil es sich bei derartigen Fehlern um im Rahmen der Massenverwaltung auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht gänzlich zu vermeidende Fehler handelt.

    Insofern ist der vorliegende Fall mit den Sachverhalten vergleichbar, die den grundlegenden Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012 (- BVerwG 2 C 15.10 und BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O.) zugrunde lagen.

    Bei Behörden oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften ist hierzu auf die Kenntnis des zuständigen Bediensteten der verfügungsberechtigten Behörde abzustellen; verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind dabei solche Behörden, denen die Entscheidungskompetenz für den Rückforderungsanspruch zukommt, wobei die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist (BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 21; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 15; Nds. OVG, Beschluss vom 7.8.2013 - 5 LA 291/12 -, juris Rn 20; Beschluss vom 18.8.2014, a. a. O., Rn 8).

    jeweils monatlich im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 19; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 13).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2015 - 5 LA 139/14
    In diesen Fällen hat das Bundesverwaltungsgericht ein Absehen von der Rückforderung in der Größenordnung von 30 Prozent des überzahlten Betrages als angemessen angesehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn 25 ff.; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris Rn 19 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist bei im Rahmen der Massenverwaltung erfolgenden Überzahlungen, deren Ursache entweder in einem Fehler des behördlich verwendeten Computersystems oder aber - wie hier - in einem Eingabefehler liegt, ohne ein Hinzutreten verschärfender Umstände - etwa bei einem Unbemerktbleiben des Fehlers auch bei nachfolgenden Kontrollen bzw. Eingaben in das System oder aber über lange Zeit (so in den Fällen BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O.; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O.) - allenfalls von einem ganz geringfügigen Verschulden auf Seiten der Behörde auszugehen, weil es sich bei derartigen Fehlern um im Rahmen der Massenverwaltung auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht gänzlich zu vermeidende Fehler handelt.

    Insofern ist der vorliegende Fall mit den Sachverhalten vergleichbar, die den grundlegenden Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2012 (- BVerwG 2 C 15.10 und BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O.) zugrunde lagen.

    Bei Behörden oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften ist hierzu auf die Kenntnis des zuständigen Bediensteten der verfügungsberechtigten Behörde abzustellen; verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind dabei solche Behörden, denen die Entscheidungskompetenz für den Rückforderungsanspruch zukommt, wobei die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist (BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 21; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 15; Nds. OVG, Beschluss vom 7.8.2013 - 5 LA 291/12 -, juris Rn 20; Beschluss vom 18.8.2014, a. a. O., Rn 8).

    jeweils monatlich im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 19; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 13).

  • OVG Niedersachsen, 19.08.2014 - 5 LA 85/14

    Teilweise Verjährung eines Rückforderungsanspruchs wegen grob fahrlässiger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2015 - 5 LA 139/14
    Diese Pflicht besteht gerade im Interesse des Dienstherrn, der auf automatisierte und in gewissem Umfang fehleranfällige Systeme zurückgreift und auch deshalb darauf angewiesen ist, dass die Besoldungs- und Versorgungsempfänger ihrer Kontrollaufgabe ebenfalls nachkommen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24.7.2013 - 5 LB 85/13 -, juris Rn 36; Beschluss vom 6.8.2013 - 5 LA 82/13 - Beschluss vom 18.8.2014 - 5 LA 85/14 -, juris Rn 31).

    In den beiden vorgenannten Fällen waren die behördlichen Fehler über mehr als 8 Jahre bzw. etwa 10 Jahre unerkannt geblieben (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2014, a. a. O., Rn 32: 5 Jahre und 9 Monate).

    Bei Behörden oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften ist hierzu auf die Kenntnis des zuständigen Bediensteten der verfügungsberechtigten Behörde abzustellen; verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind dabei solche Behörden, denen die Entscheidungskompetenz für den Rückforderungsanspruch zukommt, wobei die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist (BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 21; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 15; Nds. OVG, Beschluss vom 7.8.2013 - 5 LA 291/12 -, juris Rn 20; Beschluss vom 18.8.2014, a. a. O., Rn 8).

    Hierbei trifft den Gläubiger generell keine Obliegenheit, im Interesse des Schuldners an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist Nachforschungen zu betreiben; vielmehr muss das Unterlassen von Ermittlungen nach Lage des Falles als geradezu unverständlich erscheinen, um ein grob fahrlässiges Verschulden des Gläubigers bejahen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 27.9.2011 - VI ZR 135/10 -, juris m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 7.8.2013, a. a. O., Rn 21; Beschluss vom 18.8.2014, a. a. O., Rn 11).

  • OVG Niedersachsen, 07.08.2013 - 5 LA 291/12

    Geltung des gesetzesimmanenten Vorbehalts der Rückforderung von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2015 - 5 LA 139/14
    Bei Behörden oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften ist hierzu auf die Kenntnis des zuständigen Bediensteten der verfügungsberechtigten Behörde abzustellen; verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind dabei solche Behörden, denen die Entscheidungskompetenz für den Rückforderungsanspruch zukommt, wobei die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist (BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 21; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 15; Nds. OVG, Beschluss vom 7.8.2013 - 5 LA 291/12 -, juris Rn 20; Beschluss vom 18.8.2014, a. a. O., Rn 8).

    Hierbei trifft den Gläubiger generell keine Obliegenheit, im Interesse des Schuldners an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist Nachforschungen zu betreiben; vielmehr muss das Unterlassen von Ermittlungen nach Lage des Falles als geradezu unverständlich erscheinen, um ein grob fahrlässiges Verschulden des Gläubigers bejahen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 27.9.2011 - VI ZR 135/10 -, juris m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 7.8.2013, a. a. O., Rn 21; Beschluss vom 18.8.2014, a. a. O., Rn 11).

  • OVG Saarland, 27.04.2007 - 1 R 22/06

    Rechtscharakter von Besoldungszahlungen an Beamte - Rückforderung von Bezügen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2015 - 5 LA 139/14
    Sie hatten keinen regelnden Charakter im Sinne des § 35 Satz 1 VwVfG, sondern kündigten lediglich die Zahlungen an (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.1961 - BVerwG II C 9.61 -, juris Rn 22; OVG NRW, Urteil vom 16.6.2000 - 12 A 2624/98 -, juris Rn 9; OVG Saarl., Urteil vom 27.4.2007 - 1 R 22/06 -, juris Rn 42 und 56; Bay. VGH, Urteil vom 13.2.2014 - 14 B 12.1682 -, juris Rn 21).
  • OVG Niedersachsen, 06.07.2001 - 9 LA 2095/01

    Anwalt; Begründung; Berufung; Berufungszulassung; Bezugnahme; Darlegung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2015 - 5 LA 139/14
    Eine solche Bezugnahme reicht nur dann ausnahmsweise aus, wenn unzweifelhaft ist, dass sie auf einer eigenständigen Prüfung, Sichtung, rechtlichen Durchdringung und Würdigung des postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten beruht (vgl. Kopp/Schenke, a. a. O., § 67 Rn 40 m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 16.12.1996 - BVerwG 4 B 28.96 u. a. -, juris Rn 8; Nds. OVG, Beschluss vom 6.7.2001 - 9 LA 2095/01 -, juris Rn 2; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 30.6.2010 - 12 S 1184/10 -, juris Rn 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 12 S 1184/10

    Zu den Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2015 - 5 LA 139/14
    Eine solche Bezugnahme reicht nur dann ausnahmsweise aus, wenn unzweifelhaft ist, dass sie auf einer eigenständigen Prüfung, Sichtung, rechtlichen Durchdringung und Würdigung des postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten beruht (vgl. Kopp/Schenke, a. a. O., § 67 Rn 40 m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 16.12.1996 - BVerwG 4 B 28.96 u. a. -, juris Rn 8; Nds. OVG, Beschluss vom 6.7.2001 - 9 LA 2095/01 -, juris Rn 2; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 30.6.2010 - 12 S 1184/10 -, juris Rn 5).
  • BVerwG, 19.12.1961 - II C 9.61

    Durchsetzbarkeit eines Widerspruchs bezüglich einer behördlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2015 - 5 LA 139/14
    Sie hatten keinen regelnden Charakter im Sinne des § 35 Satz 1 VwVfG, sondern kündigten lediglich die Zahlungen an (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.1961 - BVerwG II C 9.61 -, juris Rn 22; OVG NRW, Urteil vom 16.6.2000 - 12 A 2624/98 -, juris Rn 9; OVG Saarl., Urteil vom 27.4.2007 - 1 R 22/06 -, juris Rn 42 und 56; Bay. VGH, Urteil vom 13.2.2014 - 14 B 12.1682 -, juris Rn 21).
  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 B 28.96

    Antrag auf Erlaß einer Nutzungsuntersagung für eine Reinigungsanlage und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2015 - 5 LA 139/14
    Eine solche Bezugnahme reicht nur dann ausnahmsweise aus, wenn unzweifelhaft ist, dass sie auf einer eigenständigen Prüfung, Sichtung, rechtlichen Durchdringung und Würdigung des postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten beruht (vgl. Kopp/Schenke, a. a. O., § 67 Rn 40 m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 16.12.1996 - BVerwG 4 B 28.96 u. a. -, juris Rn 8; Nds. OVG, Beschluss vom 6.7.2001 - 9 LA 2095/01 -, juris Rn 2; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 30.6.2010 - 12 S 1184/10 -, juris Rn 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2000 - 12 A 2624/98

    Rückforderung von zuviel gezahlten Bezügen an einen Beigeordneten eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.03.2015 - 5 LA 139/14
    Sie hatten keinen regelnden Charakter im Sinne des § 35 Satz 1 VwVfG, sondern kündigten lediglich die Zahlungen an (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.1961 - BVerwG II C 9.61 -, juris Rn 22; OVG NRW, Urteil vom 16.6.2000 - 12 A 2624/98 -, juris Rn 9; OVG Saarl., Urteil vom 27.4.2007 - 1 R 22/06 -, juris Rn 42 und 56; Bay. VGH, Urteil vom 13.2.2014 - 14 B 12.1682 -, juris Rn 21).
  • VGH Bayern, 13.02.2014 - 14 B 12.1682

    Rückforderung überzahlter Besoldung; Kaufkraftausgleich; Verwaltungsaktcharakter

  • BGH, 27.09.2011 - VI ZR 135/10

    Beginn der Verjährung in in Prospekthaftungs- und Anlageberatungsfällen: Grob

  • OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 5 LB 85/13

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Rückforderung überzahlter

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 32.81

    Verjährungseinrede - Unzulässige Rechtsausübung - Ermessensfehler -

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2015 - 5 LB 141/14

    Aktenführung; Aktenverfälschung; Billigkeitsentscheidung; Entreicherung; grobe

    Bei Behörden oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften ist hierzu auf die Kenntnis des zuständigen Bediensteten der verfügungsberechtigten Behörde abzustellen; verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind dabei solche Behörden, denen die Entscheidungskompetenz für den Rückforderungsanspruch zukommt, wobei die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist (BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 21; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 15; Nds. OVG, Beschluss vom 7.8.2013 - 5 LA 291/12 -, juris Rn 20; Beschluss vom 18.8.2014 - 5 LA 85/14 -, juris Rn 8; Beschluss vom 20.3.2015 - 5 LA 139/14 -, juris Rn 21).

    jeweils monatlich im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entstanden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, a. a. O., Rn 19; Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, a. a. O., Rn 13; Nds. OVG, Beschluss vom 18.8.2014, a. a. O., Rn 9; Beschluss vom 20.3.2015, a. a. O., Rn 22).

    Hierbei trifft den Gläubiger generell keine Obliegenheit, im Interesse des Schuldners an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist Nachforschungen zu betreiben; vielmehr muss das Unterlassen von Ermittlungen nach Lage des Falles als geradezu unverständlich erscheinen, um ein grob fahrlässiges Verschulden des Gläubigers bejahen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 27.9.2011 - VI ZR 135/10 -, juris m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 7.8.2013, a. a. O., Rn 21; Beschluss vom 18.8.2014, a. a. O., Rn 11; Beschluss vom 20.3.2015, a. a. O., Rn 24).

    Diese Pflicht besteht gerade im Interesse des Dienstherrn, der auf automatisierte und in gewissem Umfang fehleranfällige Systeme zurückgreift und auch deshalb darauf angewiesen ist, dass die Besoldungs- und Versorgungsempfänger ihrer Kontrollaufgabe ebenfalls nachkommen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24.7.2013, a. a. O., Rn 36; Beschluss vom 6.8.2013 - 5 LA 82/13 - Beschluss vom 18.8.2014, a. a. O., Rn 31; Beschluss vom 20.3.2015, a. a. O., Rn 17).

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2023 - 5 LA 151/21

    Besoldung; Billigkeit; Billigkeitsentscheidung; Billigkeitsgründe; Dienstbezüge;

    Bei Behörden oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften ist hierzu auf die Kenntnis des zuständigen Bediensteten der verfügungsberechtigten Behörde abzustellen; verfügungsberechtigt in diesem Sinne sind dabei solche Behörden, denen die Entscheidungskompetenz für den Rückforderungsanspruch zukommt, wobei die behördliche Zuständigkeitsverteilung zu respektieren ist ( BVerwG, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 15.10 -, juris Rn. 21, Urteil vom 26.4.2012 - BVerwG 2 C 4.11 -, juris Rn. 15; Nds. OVG, Beschluss vom 20.3.2015 - 5 LA 139/14 -, juris Rn. 21, Beschluss vom 18.8.2014 - 5 LA 85/14 -, juris Rn. 8, Beschluss vom 7.8.2013 - 5 LA 291/12 -, juris Rn. 20).

    Vielmehr muss das Unterlassen von Ermittlungen nach Lage des Falles als geradezu unverständlich erscheinen, um ein grob fahrlässiges Verschulden des Gläubigers bejahen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 27.9.2011 - VI ZR 135/10 -, juris m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 20.3.2015 - 5 LA 139/14 -, juris Rn. 24, Beschluss vom 18.8.2014 - 5 LA 85/14 -, juris Rn. 11, Beschluss vom 7.8.2013 - 5 LA 291/12 -, juris Rn. 21).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei im Rahmen der Massenverwaltung erfolgenden Überzahlungen, deren Ursache entweder in einem Fehler des behördlich verwendeten Computerprogramms oder - wie hier - in einem Eingabefehler liegt, ohne ein Hinzutreten verschärfender Umstände allenfalls von einem ganz geringfügigen Verschulden auf Seiten der Behörde auszugehen, weil es sich bei derartigen Fehlern um im Rahmen der Massenverwaltung auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht gänzlich zu vermeidende Fehler handelt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 20.3.2015 - 5 LA 139/14 -, juris Rn. 17, Beschluss vom 18.8.2014 - 5 LA 85/14 -, juris Rn. 31 m. w. N.).

  • VG Hannover, 28.02.2017 - 13 A 1443/15

    Professorenbesoldung W 2; Leistungsbezüge; Kürzung; Anrechnung; Überleitung;

    Besoldungsmitteilungen teilen nur den Betrag mit, der sich in Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ergibt (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1961, II C 9/61, juris Rn. 22; BVerwG, Beschluss vom 24.1.2008, 2 B 72/07, juris Rn. 6; OVG Lüneburg Beschl. v. 20. März 2015, 5 LA 139/14, juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2022 - 1 A 3929/19

    Rückforderung der Zulage für Beamte und Soldaten in fliegerischer Verwendung

    vgl. ebenso: Sächs. OVG, Urteil vom 17. September 2019 - 2 A 1229/17 -, juris, Rn. 24; Nds. OVG, Beschluss vom 20. März 2015 - 5 LA 139/14 -, juris, Rn. 25; VG Köln, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 23 K 1157/17 -, juris, Rn. 37; VG Frankfurt, Urteil vom 8. August 2014 - 9 K 929/14.F -, juris, Rn. 27.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - 19 A 544/16

    Aufnahme eines Schriftwerks in die Liste jugendgefährdender Medien; Anreiz des

    BVerwG, Beschlüsse vom 18. Januar 2016 - 8 B 11.15 -, juris, Rdn. 10, vom 11. Dezember 2012 - 8 B 58.12 -, NVwZ-RR 2013, 341, juris, Rdn. 16, und vom 30. Juli 2012 - 5 PKH 8.12 -, juris, Rdn. 7; OVG NRW, Beschlüsse vom 7. März 2016 - 19 A 588/15 -, S. 4 f. des Beschlussabdrucks, und vom 1. September 2011 - 1 B 459/11 -, juris, Rdn. 7; BayVGH, Beschluss vom 19. August 2016 - 9 N 15.528 -, juris, Rdn. 27; SächsOVG, Beschluss vom 1. März 2016 - 2 A 450/14 -, juris, Rdn. 4 f.; NdsOVG, Beschluss vom 20. März 2015 - 5 LA 139/14 -, juris, Rdn. 42.
  • VG München, 27.11.2019 - M 21a K 19.224

    Rückforderung nach Überzahlung wegen versäumter manueller Eingabe der Erhöhung

    Ein Fall, bei dem nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein (teilweises) Absehen von der Rückforderung angezeigt wäre, liegt hier schon deshalb nicht vor, weil es sich bei den dort entschiedenen Fällen (vgl. U.v. 26.4.2012 - 2 C 15/10 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 35 und U.v. 26.4.2012 - 2 C 4/11 - juris) um weitaus längere Überzahlungszeiträume von über acht bzw. zehn Jahren gehandelt hat (vgl. a. NdsOVG, B.v. 24.7.2013 - 5 LB 85/13 - juris u. B.v. 20.3.2015 - 5 LA 139/14 - juris).
  • VG Kassel, 23.10.2023 - 1 K 2148/22

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge (Verjährung; Billigkeitsregelung;

    Vorliegend müsste also dem Bediensteten persönlich ein schwerer Obliegenheitsverstoß in seiner eigenen Angelegenheit der Anspruchsverfolgung ("Verschulden gegen sich selbst") vorgeworfen werden können, weil sich ihm die den Anspruch begründenden Umstände förmlich aufgedrängt haben, er davor aber letztlich die Augen verschlossen hat (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. März 2015 - 5 LA 139/14 -, juris).
  • VG Köln, 09.11.2016 - 23 K 242/15
    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 4.11 -, OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. März 2015 - 5 LA 139/14 - und BGH, Urteil vom 27. September 2011 - VI ZR 135/10 - m. w. N.
  • VG Köln, 19.12.2018 - 23 K 1157/17
    Hierbei trifft den Gläubiger generell keine Obliegenheit, im Interesse des Schuldners an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist Nachforschungen zu betreiben; vielmehr muss das Unterlassen von Ermittlungen nach Lage des Falles als geradezu unverständlich erscheinen, um ein grob fahrlässiges Verschulden des Gläubigers bejahen zu können, vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. März 2015 - 5 LA 139/14 -, juris, Rn. 20 ff, 24 m.w.N.
  • VG Köln, 13.01.2017 - 23 K 1053/15

    Rückforderung der überzahlten Dienstbezüge eines Berufssoldaten wegen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 4.11 -, OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. März 2015 - 5 LA 139/14 - und BGH, Urteil vom 27. September 2011 - VI ZR 135/10 - m. w. N.
  • VG Oldenburg, 11.12.2015 - 6 A 3243/14

    Bundeswehrkrankenhaus; Rückforderung; Ruhensregelung; Versorgung;

  • VG Cottbus, 29.09.2016 - 5 K 346/15

    Aufhebung eines Rückforderungsbescheides

  • VG München, 22.01.2020 - M 21a K 18.1668

    Kein Absehen von der Rückforderung von Versorgungsbezügen wegen Mitverschuldens

  • VG Köln, 21.03.2018 - 23 K 5192/16
  • VG Köln, 15.04.2015 - 23 K 2443/13

    Unterbleiben der für das Zusammentreffen von Hinterbliebenenversorgung und

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